Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern
Weltweit gibt es eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. In Deutschland sind es etwa 17 Millionen über 18-Jährige, die mit einer gesundheitliche Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit leben. Mehr als die Hälfte von ihnen – 9,6 Millionen Menschen – haben eine amtlich anerkannte Behinderung. 7,3 Millionen Menschen gelten in Deutschland als schwerbehindert. Die meisten Menschen entwickeln eine Behinderung als Folge einer Erkrankung. Lediglich vier Prozent der Behinderungen sind angeboren. Eine Behinderung kann jede und jeden von uns treffen – jederzeit. Menschen mit Behinderungen wollen gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Doch in ihrem Lebensalltag sieht das ganz anders aus. Deshalb ist es wichtig, die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland im Jahr 2009 als eines der ersten Länder ratifiziert hat, umzusetzen.
Es ist daher folgerichtig, dass die Große Koalition von SPD und CDU/CSU annähernd 20 Handlungsaufträge in den Koalitionsvertrag aufgenommen hat, die das Leben von Menschen mit Behinderungen verbessern sollen. Dazu gehören die Bereiche Bildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Tourismus und Verkehr sowie Kultur und Sport. Ziel ist es, Barrieren, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, gleichberechtigt am Leben teilzuhaben, abzubauen.
Eines der größten Projekte der Großen Koalition im Bereich der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen ist die Reform der Eingliederungshilfe. Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen dabei unterstützen, behinderungsbedingte Nachteile bestmöglich auszugleichen, damit sie ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen können.
Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz soll die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass das Bundesteilhabegesetz noch in dieser Wahlperiode in Kraft tritt. Als Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der SPD-Bundestagsfraktion habe ich ein Eckpunktepapier mit den aus meiner Sicht bestehenden Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz formuliert. Hierzu gehören insbesondere
- die Prüfung der Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die Leistungen zur Eingliederungshilfe,
- die angemessene Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts,
- die Bereitstellung individueller, passgenauer und personenzentrierter Leistungen,
- eine leistungsträgerunabhängige Beratung,
- verbindliche, einheitliche Standards für Hilfebedarfsfeststellungsverfahren,
- die Aufnahme einer klaren und praxistauglichen Regelung zur Inanspruchnahme von Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz sowie
- die Lösung noch vorhandener Schnittstellenproblematiken und
- die Schaffung flexibler Übergänge zwischen Werkstätten für behinderte Menschen und erstem Arbeitsmarkt.
Hier können Sie das komplette Eckpunktepapier zu den Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz herunterladen: