Tine Hørdum: Negativlisten sind ein Problem
Ein wirtschaftlich bedeutsamer Aspekt des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada ist der durch das Abkommen erhoffte verbesserte Marktzugang für europäische Dienstleistungsunternehmen. Nachdem die EU bisher stets auf einen Positivlistenansatz setzte (nur die genau beschriebenen Dienstleitungen fallen unter die Freizügigkeit), verfolgt sie in CETA einen Negativlistenansatz: Im Prinzip soll der Dienstleistungszugang frei sein, nur die Ausnahmen werden definiert. Zum Thema Handel mit Dienstleistungen hat die PL am 7. Mai 2015 ein Fachgespräch mit Tine Hørdum, Referentin in der Stabsstelle Daseinsvorsorge der Stadtwerke Köln, durchgeführt. Wie sie über Negativlisten denkt und wo sie noch Verhandlungsspielraum sieht, erzählt sie im Interview.
PL: Was ist das Kernproblem bei der Handhabung öffentlicher Dienste als Handelsgut?
Tine Hørdum: Dienstleistungen der Daseinsvorsorge bewegen sich traditionell zwischen Staat und Markt. Gesetzliche Regeln sollten so gestaltet werden, dass für die Bürgerinnen und Bürger ein hohes Maß an Qualität, soziale und ökologische Standards, eine flächendeckende Versorgung und nachhaltiges Wirtschaften gewährleistet werden können. Gesetzliche Regeln, die einen reinen Preiswettbewerb begünstigen sind dem nicht zuträglich. Zudem ist es so, dass in Deutschland die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort erbracht und demokratisch kontrolliert werden. Dieses konstitutionell verankerte Recht muss auch im Rahmen internationaler Handelsabkommen Bestand haben.
Wie bewertest Du die geplanten Handelsabkommen TTIP, CETA und TISA mit Blick auf die Erbringung öffentlicher Güter?
Bisherige EU-Freihandelsabkommen beschränken sich im Bereich der Daseinsvorsorge auf die Vereinbarung von Grundsätzen. CETA ist das erste EU-Freihandelsabkommen dieser Regelungstiefe. Es enthält durch die Wahl eines so genannten Negativlistenansatzes sowohl weitgehende Liberalisierungsverpflichtungen als auch durch ein eigenes Vergabekapitel Regeln, welche die kommunale Daseinsvorsorge betreffen. Zu TTIP und TiSA sind bisher zum Bereich der Daseinsvorsorge nur allgemeine Grundsätze bekannt. Eine fundierte Einschätzung zu den Auswirkungen ist daher nicht möglich.
Inwiefern weicht Deine Einschätzung der Konsequenzen des ISDS-Mechanismen für den Dienstleistungssektor von dem der Bundesregierung ab?
Unsere Einschätzung weicht nicht wesentlich ab. Der ISDS-Mechanismus wurde in CETA verbessert. Wir sehen allerdings noch Risiken in Bezug auf Re-Kommunalisierungen und soziale Standards. Wir begrüßen daher den Vorschlag der Einrichtung eines öffentlichen Handelsgerichtshofs. Der Negativlistenansatz ist für uns aber weitaus problematischer.
Siehst Du Chancen, den Negativlistenansatz des CETA-Abkommens noch zu verhandeln?
Es sieht nicht danach aus, dass die EU-Kommission dazu bereit ist. Dies ist für uns allerdings ein wesentlicher Kritikpunkt.
Welche Probleme siehst Du in dem aktuellen Verfahren und mit Blick auf die geplante regulatorische Kooperation?
CETA räumt bestimmten Gremien für die regulatorische Kooperation weitgehende Rechte zur Interpretation des Abkommens ein. Die Weiterentwicklung des internationalen Handelsrechts wird damit den Parlamenten entzogen. Es müsste genauer definiert werden, welche Fragen diesen Gremien überlassen werden können und welche nicht.
Die vollständige Positionierung der Stadtwerke Köln zum Freihandelsabkommen CETA zum Download:
Mit Tine Hørdum sprach Tim Rohardt, Referent bei der Parlamentarischen Linken.