Das auf Beschluss des Deutschen Bundestages 2001 gegründete Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Menschenrechte zu schützen, zu fördern und ihre Umsetzung unterstützend voranzutreiben. Da das Institut jedoch bis heute über keine rechtliche Grundlage verfügt, könnte es nun den so genannten A-Status verlieren. Dies hätte auch für die praktische Arbeit negative Konsequenzen.
Deutsches Institut für Menschenrechte braucht gesetzliche Grundlage
AllgemeinDas auf Beschluss des Deutschen Bundestages 2001 gegründete Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Menschenrechte zu schützen, zu fördern und ihre Umsetzung unterstützend voranzutreiben. Da das Institut jedoch bis heute über keine rechtliche Grundlage verfügt, könnte es nun den so genannten A-Status verlieren. Dies hätte auch für die praktische Arbeit negative Konsequenzen.