Für ein modernes und attraktives Petitionswesen beim Deutschen Bundestag
Im alten Rom war es nur den männlichen Bürgern erlaubt, sich mit ihren Anliegen und Forderungen in Form demütiger Bitten an den Kaiser zu wenden. Die Zeiten, in denen Petitionen als ebensolche demütigen Bitten verstanden wurden, sind längst vorbei. Heute ist das Petitionsrecht in Artikel 17 unseres Grundgesetzes verankert. Es ist ein Grundrecht und als Jedermannsrecht ausgestaltet: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Das Petitionsrecht ist an keine Kriterien wie Alter, Wohnort oder Staatszugehörigkeit gebunden und steht allen Menschen zu. Gleichzeitig ist es das einzige Element direkter Demokratie auf Bundesebene. Als solches müssen wir es stärken. […]