CETA nur mit Zustimmung des Deutschen Bundestags
CETA darf nicht ohne Beteiligung der nationalen Parlamente in Kraft treten – auch nicht in Teilen. Eine getrennte Inkraftsetzung bestimmter Teile des umfangreichen und in seiner Wirkungsdimension beispiellosen Vertrags weist zahlreiche rechtliche Probleme auf. Wir erleben derzeit eine der tiefsten Sinnkrisen der EU. Vor diesem Hintergrund wäre es fatal, ein so weitreichendes und hoch umstrittenes Abkommen ohne die notwendige Akzeptanz in Kraft zu setzen. So kann kein Vertrauen in demokratische Prozesse entstehen. Die roten Linien, die die SPD auf ihrem Konvent 2014 beschlossen und auf dem Bundesparteitag im Dezember 2015 bekräftigt hat, müssen wir sorgfältig mit dem übersetzten Vertragstext abgleichen.