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Die SPD hat stets auf Verhandlungen gesetzt, ohne pauschal Ja oder Nein zu dem Vertrag zu sagen. Sozialdemokraten haben wichtige Änderungen erreicht. Allerdings konnten die grundsätzlichen Probleme nicht beseitigt werden – es wurden lediglich so genannte Klarstellungen eingezogen, die letztlich zu weiterer Rechtsunsicherheit führen und nicht die Qualität erreichen, die für einen fairen Handel nötig ist. In zentralen Bereichen wie Investitionsschutz, öffentlicher Daseinsvorsorge und Verbraucherschutz sind die von der SPD gezogenen roten Linien klar überschritten worden.

Auch der deutsche und der kanadische Gewerkschaftsbund haben dazu aufgerufen, CETA in derzeitigen Form abzulehnen und darauf hinzuwirken, die Verhandlungen zwischen Kanada und der EU wieder aufzunehmen. Wir müssen CETA zu einem fairen Handelsabkommen machen! Der Weg zu einem guten Abkommen könnte nun über die Parlamente gehen: Durch eine entsprechende Beschlussfassung im Ministerrat muss das Europäische Parlament in die Lage versetzt werden, das Verfahren an sich zu ziehen. Mindestvoraussetzung dafür ist allerdings, dass kein Teil des CETA-Vertrages vorläufig in Kraft tritt.

Seit die offizielle deutsche Übersetzung des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA vorliegt, hat PL-Sprecher Matthias Miersch sich intensiv mit dem Vertragstext beschäftigt. Denn jeder unbestimmte Rechtsbegriff wird künftig hoch umstritten sein. Deshalb muss auch CETA vor dem Hintergrund bewertet werden, dass Interessensgruppen alles versuchen werden, um sich ihre Vorteile zu sichern. Die vollständige Bewertung von Matthias Miersch finden Sie hier:

 

 

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Die Welt scheint aus den Fugen geraten. Rund 60 Millionen Menschen sind auf der Flucht. Die Krisen, Konflikte und Kriege in der Welt betreffen Deutschland und Europa direkter und unmittelbarer als jemals zuvor. Spannungen und Bürgerkriege im Nahen und Mittleren Osten wirken sich direkt auf Deutschland aus. Im Osten Europas schwelt ein Konflikt, der jederzeit wieder eskalieren kann. In Afrika zwingen Bürgerkriege, Armut, Hunger und Perspektivlosigkeit auch weiterhin Menschen dazu, sich auf den Weg nach Europa zu machen. Gleichzeitig nutzen militant-islamistische Terrororganisationen die Gelegenheit, weitere Länder im arabischen Raum zu destabilisieren und bedrohen mit ihrem Terror auch unsere Gesellschaften.

SPD als Friedenspartei

Die SPD ist eine Friedenspartei. Sozialdemokratische Außen- und Sicherheitspolitik ist und bleibt für uns Friedenspolitik. Frieden und Sicherheit erreichen wir am besten durch das Aufrechterhalten des staatlichen Gewaltmonopols im Rahmen demokratischen Regierens, die Achtung der Menschenrechte, faire und offene Handelsbeziehungen sowie multilaterale Kooperation. Der Klimavertrag von Paris zeigt, dass immer mehr gemeinsame Prob-leme nur durch multilaterale Zusammenarbeit gelöst werden können.

Wir sind davon überzeugt, dass Deutschlands Rolle in der Welt keine militärische ist. Die Sicherheit aller ist auch unsere Sicherheit. Zivile Krisenprävention und Konfliktregelung haben für uns immer eindeutig Vorrang. Deutschland muss Wegmarken in der Entwicklungszusammenarbeit und in der Bekämpfung von Konflikt- und Fluchtursachen aufstellen, anstatt beim Rüstungsexport vorne zu liegen. Fairer statt freier Handel, Kooperation statt Konkurrenz und eine enge sowie verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Partnern weltweit sind die für uns zentralen Leitlinien auswärtiger Politik Deutschlands und der EU. Gleichwohl halten wir es für wichtig zu klären, was verantwortungsvolle Außen- und Sicherheitspolitik heute bedeutet. Wie muss eine solche Politik ausgestaltet werden, um ihr Ziel – nachhaltigen Frieden – zu verwirklichen?

Langfristiger Ansatz

Wir müssen langfristig denken, um so Konfliktursachen strukturell zu bekämpfen und friedliche Perspektiven zu bieten. Zu dieser strukturellen Krisenprävention gehört zunächst die Schaffung der notwendigen institutionellen Rahmenbedingungen auf regionaler, internationaler und globaler Ebene. Inhaltlich erstreckt sich diese strukturelle Krisenprävention auf zahlreiche Politikfelder: Hierzu zählen wir Wirtschafts-, Handels- und Sozialpolitik, Klimaschutz, Wissenschaft, Rüstungskontrolle und Menschenrechtspolitik – Politikfelder also, in denen die Weichen für zukünftige Gesellschaftsordnungen gestellt werden. Mit dem 2004 von der rot-grünen Bundesregierung verabschiedeten Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ wurde bereits ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan. Die Bekämpfung der Folgen des Klimawandels oder die 2030-Agenda tragen auch dazu bei, dass Fluchtursachen langfristig abgebaut werden. Denn nur wer in Frieden, Sicherheit und Wohlstand Perspektiven für sich und seine Familie hat, ist nicht zur Flucht gezwungen.

Ein solch langfristig gedachter Ansatz kann aber in konkreten Krisen- oder Kriegssituationen, bei eklatanten Menschenrechtsverletzungen oder gar vor Völkermord nicht schützen. Hier bedarf es Mittel und Wege, die darauf zielen, zunächst die Sicherheit wieder herzustellen und den Betroffenen Nothilfe und Schutz zu gewähren. Neben die strukturelle Krisenprävention tritt also die akute Konfliktbearbeitung. Die Ausgestaltung einer strukturellen Krisenprävention geschieht bereits als Politik der Kooperation und im Rahmen internationaler Institutionen. Unser Ziel ist, auch die akute Krisenprävention möglichst kooperativ zur Anwendung zu bringen. Diese zwei Kategorien können im politischen Alltag helfen, unsere Ziele und Grundsätze über konkrete Entscheidungen nicht aus dem Blick zu verlieren.

Das komplette Positionspapier gibt es hier zum Download:

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Sozialdemokratische Bildungspolitik hat mein Leben verändert. Weitsichtige Kommunalpolitiker_innen meiner Heimatstadt gründeten eine Gesamtschule. Kluge Landespolitiker_innen und vor allem Johannes Rau bauten das Netz der Hochschulen im Ruhrgebiet für uns aus. Und die Einführung des BAföG durch den sozialliberalen Aufbruch im Bund unterstützte uns beim Studium. So haben Sozialdemokrat_innen Leitern aufgestellt, die uns Arbeiterkindern aus dem Ruhrgebiet die Chance auf einen sozialen Aufstieg durch Bildung ermöglichten. Tatsächlich war es ein Versprechen der Sozialdemokratie, dass Menschen, die sich anstrengen, auch eine faire Chance und Unterstützung auf sozialen Aufstieg durch Bildung bekommt. Und viele haben die Chance ergriffen.

 

Und um die Erneuerung dieses sozialdemokratischen Versprechens geht es auch heute wieder. In einer Zeit, in der Chancen immer noch ungleich verteilt sind: Von 100 Kindern aus Akademikerfamilien erwerben 77 eine Hochschulzugangsberechtigung, während es von 100 Kindern aus Nicht-Akademikerfamilien gerade einmal 23 sind. Während es der sozialdemokratischen Bildungspolitik also gelungen ist, seit den 1970er Jahren in der Bundesrepublik insbesondere die Kinder aus dem aufstiegsorientierten Facharbeitermilieu zu erreichen, so müssen wir uns heute eingestehen: Es gibt neue Formen sozialer Benachteiligung, die oft mit Geschlecht und Migrationsstatus einhergehen. Bislang haben wir auf diese noch keine ausreichenden Antworten gefunden. Uns geht es nicht darum, alle gleich zu machen. Wir wollen für alle die gleichen Chancen auf Entfaltung ihrer Talente und eine Qualifizierung, die ihren individuellen Begabungen und Fähigkeiten und ihren eigenen Vorstellungen am besten gerecht wird.

Die sozialdemokratische Bildungspolitik für das 21. Jahrhundert orientiert sich also nach wie vor am Prinzip der Chancengleichheit – gleiche Chancen für alle. Und zwar ein Leben lang. Denn Bildungsbiografien verlaufen nicht mehr linear und schon gar nicht risikofrei. Die Bildungswege haben sich stetig ausdifferenziert. Immer wieder stellen sich neue Herausforderungen: der richtige Einstieg, der Übergang von der einen in die nächste Bildungsinstitution, die Wiederaufnahme von Arbeit und Qualifizierung nach einer Pause, nach Arbeitslosigkeit oder nach Erziehungszeiten, lebensbegleitendes Lernen, der Notwendigkeit von Umqualifizierung, Höherqualifizierung oder Spezialisierung und vieles mehr. Bildungsbiografien sind gekennzeichnet von Veränderungen, von Übergängen und auch der Möglichkeit des Scheiterns. Deshalb muss eine sozialdemokratische Bildungspolitik genau an diesen Übergängen in den Bildungsbiografien ansetzen. Wir wollen Menschen helfen, in unterschiedlichen Lebensphasen die richtige Entscheidung für ihren weiteren Weg zu finden und sie unterstützen, damit aus Übergängen in einer Bildungsbiografie keine Brüche werden. Wir wollen, dass kein Weg zur Sackgasse wird. Dazu brauchen wir eine Politik, die sich am Ziel orientiert, immer wieder neue Chancen zu schaffen. Eine Politik, die Sicherheit bietet, um jedem Einzelnen eine selbstbestimmte Entfaltung der eigenen Potenziale zu ermöglichen.

Aufstieg durch Bildung heißt deshalb auch, neue Einstiegschancen schaffen. In der frühkindlichen Bildung hat sich ein hoch dynamischer und innovationsfreudiger Zweig des Bildungssystems entwickelt. Der Ausbau des Platzangebots ist überall mit einer Professionalisierung und Weiterentwicklung des Bildungsangebots einhergegangen. In der frühkindlichen Bildung können herkunftsbedingte Unterschiede frühzeitig und mit nachhaltiger Wirkung angegangen werden. Wir brauchen im nächsten Jahrzehnt ein großes Aufbauprogramm für flexible Betreuungszeiten einerseits, bundesweit vergleichbare Standards und pädagogische Qualität andererseits. Das bedeutet auch, dass auf die frühkindliche Bildung, auf den guten Einstieg in die Bildungsbiografie, ein politischer und finanzieller Schwerpunkt gelegt werden muss, in dem Bund und Länder eng kooperieren.

Aufstieg durch Bildung heißt aber auch, verschiedene Wege in der Bildung zuzulassen, sie wertzuschätzen und sinnvoll miteinander zu verbinden. Insbesondere gilt das für die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung. Das duale System der Berufsausbildung wird zu Recht gelobt als innovationsfreudig und international herausragend. Aber auch dieses System muss sich weiter entwickeln und bewähren. Da geht es zunächst um bessere Einstiegschancen in die Berufslaufbahn für die jungen Menschen, die z.B. mit einem Hauptschulabschluss zwar eine Ausbildung machen wollen, aber zunehmend ausgeschlossen werden, weil sie vom dualen System nicht aufgenommen werden.

Auf der anderen Seite wird es eine große Herausforderung, die Systeme der beruflichen und akademischen Bildung sinnvoll miteinander zu verbinden. Und zwar in zweierlei Hinsicht: für diejenigen, die zum Einstieg in ihr Berufsleben aus guten Gründen eine Kombination aus beruflicher und akademischer Ausbildung wünschen, und für diejenigen, die sich ein Leben lang in ihrem Tätigkeitsfeld sowohl beruflich wie akademisch spezialisieren wollen. Etwa 50.000 Menschen studieren derzeit an unseren Hochschulen, zumeist an den Fachhochschulen, ohne Hochschulzugangsberechtigung mit beruflicher Erfahrung. Diese Zahl muss höher werden.

Und Aufstieg durch Bildung heißt weiter, lebensbegleitendes Lernen und berufliche Umstiege zu ermöglichen und zu unterstützen. Wir brauchen ein sinnvolles System zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland. Dazu brauchen die Menschen, die Phasen der Weiterbildung in ihrer Bildungsbiografie einlegen wollen oder müssen, eine Absicherung, damit sie Zeit und Geld für Weiterbildung haben. Auch ist es notwendig, nicht nur über die Möglichkeiten der Weiterbildungsangebote Transparenz zu schaffen, sondern auch die Menschen dabei zu beraten, das für sie passende Angebot auszuwählen. Somit ist es Aufgabe einer neuen Arbeitsversicherung, die Arbeitslosigkeit vermeiden helfen soll, Weiterbildung sinnvoll zu organisieren und abzusichern.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese drei Schnittstellen in der Bildungsbiografie als Schlüsselstellen identifiziert. Wichtig ist auch, die Bedingungen von Aus- und Weiterbildung, die Arbeitsbedingungen und die beruflichen Perspektiven für das pädagogische Personal in den Blick zu nehmen. Es braucht Frauen und Männer in Kitas, Schulen, Betrieben, Hochschulen und in der Weiterbildung, die jungen Menschen Freude am Lernen geben und ihnen neue Perspektiven für ihr Leben ermöglichen. Und dabei denken wir nicht nur an Lehrer_innen, sondern auch an die Erzieher_innen, die Schulsozialarbeiter_innen und die Sprachlehrer_innen und -lehrer, die heute noch nicht die ungeteilte Aufmerksamkeit in der Diskussion ihres Berufsfeldes erhalten. Es stimmt tatsächlich, dass wir es uns nicht leisten können, dass die, die Maschinen bewegen so viel mehr Aufmerksamkeit und nicht selten auch Geld bekommen, als diejenigen, die Menschen bewegen.

Wir wollen neue Chancen schaffen, um das alte sozialdemokratische Versprechen vom Aufstieg durch Bildung neu zu beleben und erfahrbar zu machen. Deshalb bemisst sich sozialdemokratische Bildungspolitik nicht allein an der Zahl der Milliarden, die in das System investiert werden. Vielmehr muss sich sozialdemokratische Bildungspolitik im Alltag der Menschen bewähren und ihre Chancen verbessern, damit auch zukünftig das Leben von Menschen dank dieser Politik besser wird.

Große Koalitionen können große Aufgaben meistern. Das war der Satz nach der Bundestagswahl 2013, der möglichst viele innerhalb der SPD davon überzeugen sollte, der Bildung der Großen Koalition zuzustimmen. Vor zwei Jahren war vor allem die Bewältigung der Finanzmarktkrise gemeint. Heute geht es um die praktische Umsetzung der Willkommenskultur für Flüchtlinge. Abgesehen davon, dass auch die Bewältigung der Finanzmarktkrise kritisiert werden muss, bleibt die Frage, ob die Große Koalition nun die Aufgabe einer gerechten und solidarischen Flüchtlingspolitik meistern kann. Das sieht leider auch bei diesem Thema ‑ nicht zuletzt vor dem Hintergrund des letzten Koalitionsgipfels ‑ nicht so aus.

Die staatlichen Strukturen müssen für die Flüchtlinge, die über das Mittelmeer und anderen Wegen wie der Balkanroute zu uns kommen und Schutz suchen, verbessert und besser ausgestattet werden. Wir brauchen eine klare Haltung sowie krisenfeste kurzfristige, aber auch langfristig wirkende Lösungsansätze. Mit dem Appell „Wir schaffen das“ hat die Bundeskanzlerin versucht eine klare Haltung zu zeigen. Klare Lösungsansätze, die dazu passen, gibt es von ihr nicht. Stattdessen wird von CDU und CSU über die Haltung ihrer Bundeskanzlerin debattiert. Und wir müssen feststellen, dass die Bundesregierung seit Monaten eher Ankündigungspo-litik betreibt anstatt zuzupacken. So ist z.B. weder das notwendige Personal beim BAMF eingestellt worden um die Asylanträge schneller zu bescheiden, noch ist z.B. die technische Vernetzung aller maßgeblicher Stellen gegeben oder die medizinische Erstversorgung flächendeckend sichergestellt. Das Bundesinnenministerium und das Kanzleramt leisten keine ausreichende Koordinierung und Or-ganisation. Damit spielen sie unverantwortlich rechten Kräften in die Hände, weil der Staat nicht ausreichend vorbereitet und nicht adäquat handlungsfähig zu sein scheint.

Eine breite solidarische Bewegung von Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfern sowie pragmatische Ansätze in den Kommunen kompensieren das mangelhafte Engagement auf Bundesebene und sorgen für die, die zu uns kommen. Die vielen Helferinnen und Helfer kümmern sich um Unterkunft und Verpflegung, erste medizinische Versorgung und auch menschliche Zuwendung. Auf dieses Engagement ist Verlass. Aber diese Freiwilligen und die Pragmatischen in den Kommunen brauchen bald die Gewissheit, dass Politik insgesamt handlungsfähig ist. Daher ist jetzt die Sozialdemokratie gefordert und zwar sich nicht nur gegen Transitzonen zu stellen, sondern ihre klare Haltung für das Recht auf Asyl zu zeigen. Sich nicht weiter mit Placebopolitik zufrieden zu geben und sich von einer Koalitionsrunde zu Koalitionsrunde zu hangeln. „Wir schaffen das.“ muss sozialdemokratisch unterlegt werden.

Wir sind ein reiches Land. Wir tragen international Verantwortung. Die Verteidigung von Menschenrechten und des Asylrechts gehören zu den Kernanliegen sozialdemokratischer Politik. Die Vision und Gestaltung einer gerechten, sozialen, multikulturellen Gesellschaft ist ein sozialdemokratisches Projekt. Ein Projekt, mit dem wir klar machen, dass die Schwächsten nicht in Konkurrenz gegen die noch Schwächeren stehen, sondern die Stärksten national und interna-tional Verantwortung übernehmen, hierzu muss selbstverständlich gelten: Fluchtursachen, nicht Flüchtlinge bekämpfen, damit Menschen in ihrer Heimat für sich und ihre Familien Perspektiven finden und in Sicherheit leben können. Kurzfristig müssen die Einrichtungen der UNO mit den erforderlichen Mitteln ausgestattet werden. Die finanziellen Mittel für Entwicklungshilfe sind auf mindestens 0,7 % des BIP festzuschreiben, denn wir wissen doch: Jeder eingesetzte Euro in Krisenregionen rentiert sich mehrfach.

Die europäische Abschottungspolitik muss aufhören und die Staaten Europas müssen sichere und legale Fluchtwege ermöglichen. Die bisherige einseitige Ausrichtung europäischer Politik auf Wirtschaft und Austerität taugt offensichtlich nicht zur gemeinsamen Bewältigung dieser humanitären Herausforderung. Der Bund muss für die Erstaufnahme verantwortlich sein und die Bearbeitung der Asylanträge innerhalb von drei Monaten garantieren sowie die Erstversorgung der Gesundheit übernehmen. Die Bundesebene darf ihre Verantwortung nicht abschieben. Die Stärksten in unserer Gesellschaft müssen sich angemessen an der finanziellen Herausforderung der Integrationsmaßnahmen u.a. von Kindergärten, Schulen und Wohnungsmarkt beteiligen. Wir brauchen eine gerechte Verteilung und nachhaltige Investitionen. Steuern sind kein Selbstzweck, sondern sie dienen dazu, existenzielle staatliche Aufgaben sicherzustellen, für alle.

Vor 25 Jahren war die deutsche Einheit eine große Herausforderung. Ein 10 Punkte Plan für die Zukunft Deutschlands und Europas stellte damals klar, dass die Bundesregierung aktiv diese Herausforderung angehen wird. Die Dimension der heutigen Herausforderung ist vergleichbar, die Möglichkeit der positiven Gestaltung der humanitären und sozialen Aufgaben genauso. Auch für das Sozialversicherungssystem sind positive Effekte erwartbar. Diese positive Gestaltung muss die SPD leisten und einfordern, ansonsten ist der Satz „Große Koalitionen können große Herausforderungen meistern“ falsch. Die SPD müsste dann Konsequenzen ziehen.

Dieser Artikel erschien am 05. November 2015 als Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau.

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Deutschland lebt von seiner Substanz. Schon lange. Jährlich werden 80 Milliarden Euro zu wenig investiert – mit ganz konkreten Folgen. Das Nettovermögen des Staates lag im Jahr 1999 noch bei rund 500 Milliarden Euro und ist heute praktisch auf Null gesunken. Geld, das den kommenden Generationen nicht mehr zur Verfügung steht. Unwiederbringlich. Die Fehler der Vergangenheit – Jahre der „Entstaatlichung“, Steuerreformen und Senkung der Lohnnebenkosten – rächen sich jetzt.

Die Investitionslücke hat damit eine Dimension erreicht, die kurzfristig allein durch Steuerpolitik nicht geschlossen werden kann. Natürlich könnten jährlich zwischen 15 und 20 Milliarden Euro mehr eingenommen werden. Die Rezepte dafür liegen auf dem Tisch: Steuerflucht und -betrug müssen weiter eingedämmt werden, die Abgeltungsteuer abgeschafft, eine verfassungsgemäße Reform der Erbschaftssteuer durchgesetzt und die aufkommensstarke Finanztransaktionssteuer in Europa endlich konsequent und zügig verhandelt werden. Darüber hinaus müssen aber auch die Möglichkeiten der Haushaltsfinanzierung ausgeschöpft werden. Der Internationale Währungsfonds (IWF) schätzt, dass Deutschland unter Einhaltung der Schuldenbremse bis zum Jahr 2018 150 Milliarden Euro zur Verfügung stehen könnten. An den Anfang jeder ehrlichen Debatte gehört also die Feststellung, dass vorhandene Spielräume in der Finanzpolitik und Instrumente zur Stärkung der binnenwirtschaftlichen Nachfrage nicht genutzt werden. Das alles zeigt: Wenn die SPD sich der von der Union verordneten Abstinenz in der Steuerpolitik und dem Dogma der schwarzen Null unterordnet, bleibt wenig Raum für eigene Akzente und einen handlungsfähigen Staat. Schon die eingegrenzte Frage der Infrastrukturfinanzierung ist im Kern eine politische Richtungsentscheidung zwischen privater und öffentlicher Verantwortung. Es geht damit einmal mehr um die zentrale Auseinandersetzung von privaten Gewinninteressen und Gemeinwohl, von Rendite und notwendiger Umverteilung. Diese Frage aber kann weder allein von der Bundesregierung noch von einer ad-hoc einberufenen Expertenkommission beantwortet werden. Sie muss die SPD und besonders die SPD-Linke beschäftigen.

Die jetzt vorliegenden Überlegungen der von Sigmar Gabriel eingesetzten Expertenkommission zur Stärkung von Investitionen haben für die weitere Debatte eine große Bedeutung. Wie lässt sich die chronische Investitionsschwäche vieler Kommunen überwinden? Wie kann der Staat seiner Verantwortung für die Infrastruktur nachkommen? Und bietet der steigende Investitionsbedarf eine Möglichkeit, privates, auf den Finanzmärkten vagabundierendes Kapital wieder realwirtschaftlichen Zwecken zuzuführen? Die Expertenkommission, die unter dem Vorsitz von DIW-Präsident Marcel Fratzscher nun ihren Abschlussbericht vorgelegt hat, gibt auf diese Fragen nicht nur eindeutige Antworten. Klar ist: Ein Patentrezept wird es auch in Zukunft nicht geben. Dennoch gibt die Kommission interessante Denkanstöße – insbesondere in den Bereichen der kommunalen Infrastruktur und der Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene.

Stärkung der kommunalen Infrastruktur: Zwischen ÖPP und Öffentlichen Kooperationen

Ein zentraler Vorschlag zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur ist beispielsweise ein Nationaler Investitionspakt für Kommunen, der eine Erhöhung kommunaler Investitionen mindestens in Höhe des kommunalen Substanzverzehrs (15 Milliarden Euro in den letzten drei Jahren) über die nächsten drei Jahre ermöglichen soll. Dem vor kurzem von der Bundesregierung angekündigten Sondervermögen für bestimmte Investitionszwecke soll damit ein zweites Förderungsinstrument an die Seite gestellt werden, das zeitlich nicht begrenzt ist und flexibler – etwa für die Instandhaltung, Erweiterung oder Modernisierung von kommunalen Verkehrswegen – eingesetzt werden kann.

Obwohl die genaue Ausgestaltung eines solchen Investitionspaktes für Kommunen noch konkretisiert werden muss, ist es richtig und unbedingt nötig, den unzureichenden Finanzrahmen der Kommunen zu stärken. Schon im Regierungsprogramm haben wir die schwinden Gestaltungsspielräume der Kommunen problematisiert und später in den Koalitionsverhandlungen mit vielen wichtigen Maßnahmen adressiert: Es ist der SPD z.B. mit den Beihilfen zum Ausbau und Betrieb der Kindertagesstätten und der Aufstockung der Städtebauförderung gelungen, die Kommunen um mehr als 15 Milliarden Euro zu entlasten. Auch in Zukunft liegt die zentrale Aufgabe darin, die Entlastung der Kommunen von den wachsenden Sozialausgaben in Verbindung mit einem Programm zur Stärkung der Investitionskraft fortzuführen.

Jenseits der Finanzierung kommunaler Infrastruktur spielt in der Debatte um die kommunale Handlungsfähigkeit immer die Frage nach der wirtschaftlichsten Projekt- und Beschaffungsvarianten eine Rolle, die auch innerhalb der SPD diskutiert werden muss. Die Kommission schlägt zur Verbesserung der Effizienz von öffentlichen Investitionen der Kommunen eine von Bund und Ländern getragene „Infrastrukturgesellschaft für Kommunen“ (IfK), oder alternativ mehrere regional oder infrastrukturspezifische Infrastrukturgesellschaften vor, um allen Kommunen – unabhängig von ihrer Finanzkraft, Größe und Kompetenzen – zu helfen, die wirtschaftlichsten Projekt- und Beschaffungsvarianten auszuwählen, und den Planungs- und Umsetzungsprozess zu stärken. Zwar gibt es bereits heute mit der DEGES eine solche Gesellschaft, die im Bereich Tiefbau für den Bund und in einigen Ländern einen Teil dieser Aufgaben übernimmt. Ob eine solche Gesellschaft allerdings im kommunalen Bereich praktikabel ist und von den Kommunen angenommen werden würde, lässt sich im Moment noch nicht sagen. Vieles wird davon abhängen, wie eine nicht interessengebundene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung überhaupt sichergestellt werden kann und wo eine solche Gesellschaft an die Grenzen des deutschen Föderalismus stoßen würde. Eine weitere ÖPP-Deutschland AG für Kommunen jedenfalls – das hat sich in der Vergangenheit gezeigt – wird die Probleme kaum lösen können.

Ein dritter wesentlicher Vorschlag zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur widmet sich schließlich der Frage, ob und inwieweit die existierenden Probleme von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) reduziert werden können. Konkret schlägt die Kommission hierbei die Prüfung und gegebenenfalls Entwicklung von „Öffentlichen Kooperationen“ als Alternative zur konventionellen Beschaffung bzw. ÖPP vor. Wie bei öffentlich-privaten Partnerschaften werden Planung, Realisierung, Betrieb und möglicherweise Finanzierung außerhalb der kommunalen Kernverwaltung ausgeführt. Auftragnehmer wäre nach den Vorstellungen der Kommissionsmitglieder jedoch kein privater Partner, sondern ein öffentliches Unternehmen, das einerseits seine wirtschaftliche Tragfähigkeit sichern muss, andererseits aber grundsätzlich das öffentliche Interesse verfolgt.

Diese Überlegung ist interessant: Nachdem in Folge der Zerschlagung der „Neuen Heimat“ in den 70er und 80er Jahren und den neoliberalen Privatisierungsideologien und -praxen in den 90er Jahren der öffentliche Unternehmenssektor in einen beispiellosen Niedergang geraten ist, könnte hier die Chance für eine Renaissance von Unternehmen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften entstehen. In einigen Städten und Ländern haben kommunale Stadtwerke, Wohnungsbaugesellschaften und andere mehrheitlich im öffentlichen Eigentum befindliche Unternehmen die dunklen Zeiten des Neoliberalismus durchstanden und können damit konkrete Anker für eine effiziente öffentlich verpflichtete Investitionspolitik werden. Dass die Fratzscher-Kommission hierfür einen neuen Pfad legt, sollte für eine fortschrittliche Politik, wie sie in der spw in den vergangenen Jahrzehnten immer verfochten und beispielsweise in den „53 Thesen“ sowie den „Herforder Thesen“ schon in den 80er und 90er Jahren konzeptionell gedacht wurde, ein wichtiger Anknüpfungspunkt werden.

Angesichts spektakulärer Fehlschläge bei ÖPP, die zu hohen Kosten bei den betroffenen öffentlichen Auftraggebern führten, verdient dieser Vorschlag einer tatsächlichen Verbesserung alternativer Beschaffungsvarianten auch in der politischen Linken eine ernsthafte Diskussion. Klarer herausgearbeitet werden muss allerdings noch, welche Vorteile Kommunen bei diesem Modell gegenüber einer Eigenrealisierung haben. Denn auch Öffentliche Kooperationen wären nicht risikofrei. Auch bei öffentlichen Unternehmen könnte die wirtschaftliche Nachhaltigkeit auf Dauer gefährdet sein, wenn sie beispielsweise unter dem Druck eines Auftraggebers Kompromisse eingehen müssen – insbesondere wenn dieser Auftraggeber mehrheitlich auch Gesellschafter ist.

So existieren bereits heute Formen öffentlicher Kooperationen zwischen stadteigenen Bau- und Betriebsgesellschaften und größeren Städten, wie beispielsweise in der Stadt Nürnberg. Die Erfahrungen solcher öffentlichen Kooperationen müssen jetzt evaluiert werden, um zu sehen, wie Öffentliche Kooperationen präzise auszugestalten sind um Nachteile zu vermeiden und spürbare Effizienzvorteile gegenüber einer Eigenrealisierung zu erreichen.

Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene – Hintertür für Privatisierungen?

Viel stärker als im Bereich kommunaler Infrastruktur zeigt sich das Spannungsfeld zwischen privater und öffentlicher Infrastrukturfinanzierung aber bei der Verkehrsinfrastruktur auf Bundebene. Unlängst hat Verkehrsminister Dobrindt angekündigt, dass er weitere 670 Kilometer Aus- und Neubauten mithilfe privater Investoren im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften anschieben will. Darüber hinaus gibt es seit längerer Zeit auch im Bundesfinanzministerium unterschiedliche Überlegungen, wie sich private Investoren stärker in die Bereitstellung öffentlicher Verkehrsinfrastruktur einbinden lassen könnten. Auch wenn die SPD gerade mit Blick auf Dobrindts ÖPP-Pläne noch einmal sehr klar gemacht hat, dass es ein einfaches „Weiter so!“ nicht geben wird, ist die Auseinandersetzung über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit privater Finanzierungsmodelle im Verkehrsinfrastrukturbereich längst nicht entschieden.

Dies zeigen auch die Vorschläge der von Sigmar Gabriel eingesetzten Expertenkommission. Weil in der Vergangenheit weder genug für den Neubau, noch in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur investiert wurde, spricht sich die Kommission für die Konzeption einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft aus. Diese sollte nach den Vorstellungen der Kommissionsmitglieder sowohl Planung, Bau als auch Finanzierung aus einer Hand gewährleisten und gleichzeitig den Betrieb und die Instandhaltung von Bundesfernstraßen verantworten. Darüber hinaus hätte die Gesellschaft eine eigene Kreditaufnahmekapazität – allerdings ohne staatliche Garantie – die damit vor allem durch ausreichende Einnahmequellen zu sichern wäre. Dies würde bedeuteten, dass die Finanzierung der Bundesfernstraßen fortan überwiegend oder ausschließlich aus Nutzerentgelten (Maut) zu bestreiten wäre.

Wie eine Abkehr von konventionellen Beschaffungs- und Finanzierungstrukturen aussehen kann, lässt sich bereits heute bei einigen europäischen Nachbarn beobachten. In Österreich finanziert zum Beispiel die ASFINAG – ein privatrechtliches Unternehmen im Bundesbesitz – die ca. 2200 Kilometer Fernstraßen. Sowohl Erweiterungs- als auch Ersatzinvestitionen zum Betrieb und Erhalt des Straßennetzes werden über Anleihen finanziert, die allerdings mit einer Garantie der Republik Österreich ausgestattet sind. In Frankreich wiederum werden Finanzierung, Bau und Betrieb in der jüngeren Vergangenheit faktisch nur noch durch Konzessionsverträge für mehrere Jahrzehnte an eine Konzessionsgesellschaft delegiert, die zur Finanzierung das Recht erhält, Mautgebühren von den Nutzer*innen zu erheben.

Für Deutschland wäre das eine radikale Abkehr von der derzeitigen Bundesfernstraßenfinanzierung, die traditionell überwiegend aus Mitteln des Bundeshaushaltes erfolgt. Das kann es nur unter der Bedingung geben, dass eine Privatisierung öffentlicher Infrastrukturen ausgeschlossen ist. Wie das praktisch gelingen kann, wird letztendlich auch entscheidend für die von der Expertenkommission angestoßenen Überlegungen sein.

Teile der deutschen Finanz- und Versicherungswirtschaft erwarten eine Verbesserung ihrer ökonomischen Bedingungen durch eine letztendlich öffentliche Subvention ihrer Anlagen. Das war das in der Wirtschaftspresse beherrschende Thema rund um die Fratzscher-Kommission. Diese durchsichtigen Interessen sind zwar an vielen Stellen im Expertenbericht wiederholt zurückgewiesen worden. Dennoch finden sich im Bericht durchaus gefährliche „Modellüberlegungen“, die zu versteckten Privatisierungen führen könnten, indem zum Beispiel die Möglichkeit überhöhter Renditen für Fremdkapital ermöglicht wird. Hierzu passt jedenfalls, dass die Kommission unter dem Stichwort Mobilisierung zusätzlicher privater Infrastrukturfinanzierung die Gründung einer neuen Infrastrukturfinanzierungsgesellschaft und eines Bürgerfonds als Sammelstelle für Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung vorschlägt, die die Infrastrukturgesellschaft bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten unterstützen soll. Dieser Vorschlag kommt im Bericht in zurückhaltend unkonkreter Weise formuliert daher. Genau so geht man politisch vor, wenn man eine strategische Tür öffnen will. Am Ende entscheidet das Kapital, wo es seine besten Renditechancen sieht. Daher müssen insbesondere hier besonders strikte Bedingungen politisch formuliert werden. Denn es kann nicht sein, dass Schuldenbremse und fehlende (Um-)Verteilungspolitik in eine Subventionierung unzureichend empfundener Profitmargen durch von den Steuerzahlern finanzierte Investitionsanlagen führt.

Fazit

Hüten wir uns davor, die alten Fehler der Vergangenheit noch einmal zu machen; auch wenn sie in frischem Gewand oder unter neuer Überschrift daherkommen. Der neoliberale Glaubenssatz von „Privat vor Staat“ hat längst keine Mehrheit mehr. Landauf landab sind Begriffe wie Rekommunalisierung und öffentliche Daseinsvorsorge auf der Tagesordnung. Und dennoch: Die Realität von Schuldenbremse, dem Dogma der ausgeschlossenen Steuererhöhungen und „schwarzer Null“ zwingen die Länder dazu, notwendige Investitionen allein durch laufenden Einnahmen zu finanzieren. Das könnte den Druck erhöhen, ihr Tafelsilber zu verschleudern, was auf keinen Fall passieren darf. Eine flächendeckende Privatisierungsbremse nach dem Vorbild der Landesverfassung Bremens kann deshalb ein notwendiges Korrektiv zur Schuldenbremse sein.

Darüber hinaus sollten folgende Grundsätze bei unserer Positionierung eine erste Richtschnur sein: 1. Keine Privatisierung durch die Hintertür (Investitionsentscheidung und Kontrolle in öffentlicher Hand); 2. Kosteneffizienz (Transparenz über gesamte Lebensdauer der Projekte); 3. Keine Subventionierung des Finanzsektors (z.B. durch eine nur scheinbare Risikoübertragung); 4. Umleitung von anlagesuchendem Kapital großer Investoren in realwirtschaftlichen Investitionen, ohne bei der Beteiligung von Kleinanlegern über den Vertrieb eine zusätzliche Einnahmequelle für den Finanzsektor zu schaffen.

Seit dem Jahr 2009 und vor allem mit ihrem Regierungsprogramm des Jahres 2013 hat sich die SPD programmatisch erneuert und ihr Profil als Partei der linken Mitte geschärft. Dieser maßgeblich von der SPD-Linken erkämpfte Fortschritt muss die Richtschnur bleiben für jede künftige Entscheidung. Das heißt konkret: Auf der Höhe der Zeit ist, wer die Herausforderungen der Finanzierung von Zukunftsinvestitionen auch als zentrale Frage einer Politik gegen Ungleichheit und für Verteilungsgerechtigkeit versteht.

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In der Monatszeitschrift Sozialismus diskutieren PL-Sprecher Carsten Sieling und Axel Troost, Bundestagsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender der Partei Die Linke, über Differenzen und Verständigungspotentiale innerhalb eines möglichen Bündnisses von SPD, Grünen und Linkspartei (Rot-Rot-Grün, #r2g). Themen sind unter anderem der transatlantische Freihandel, öffentliche Investitionen und die Koalition in Thüringen. „Jetzt geht es um Aufbau von Vertrauen, um gegenseitiges Kennenlernen von Personen und Positionen“, so Carsten Sieling. „Da spielen die »Zusammenarbeitsübungen« auf Länderebene eine wichtige Rolle. Vor der Bundestagswahl hat es in Einzelthemen wie Finanztransaktionssteuer und Vermögensteuer eine Zusammenarbeit beider Parteien gegeben. Das müsste man weiterentwickeln.“

Lesen Sie hier das ganze Streitgespräch.