Die Autobahnen sind Eigentum des Bundes. Für deren Bau, Planung und Verwaltung sind aber in seinem Auftrag bisher die Länder zuständig. Die Finanzierung und Priorisierung liegt beim Bund. Im Rahmen der Einigung zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen – und auf Druck des Bundes – haben die Länder letztendlich zugestimmt, dem Bund die Gesamtverantwortung zu übertragen und die Auftragsverwaltung aufzugeben. In ihrer Einigung legten sich Bund und Länder auf die Gründung einer „privatrechtlich organisierten Infrastrukturgesellschaft“ fest.
- Die Parlamentarische Linke in der SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass durch die Einigung zwischen Bund und Ländern der Bau, die Planung und die Verwaltung von Bundesstraßen und Autobahnen effizienter und transparenter organisiert werden sollen. Wir begrüßen ebenfalls, dass jegliche Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen sowie der Infrastrukturgesellschaft im Grundgesetz ausgeschlossen werden soll.
- Bei der zu gründenden Verkehrsinfrastrukturgesellschaft sprechen wir uns für eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) statt der angedachten privatrechtlichen GmbH aus. Die Vorteile einer AöR liegen in der besseren Transparenz, der parlamentarischen Kontrolle und dem abschließenden Ausschluss jeglicher Privatisierung. Auch die Möglichkeit einer (Teil-) Privatisierung der vorgesehenen GmbH-Tochtergesellschaften wäre bei einer AöR ausgeschlossen.
- Unabhängig von den aktuellen Fragen der Organisationsform haben wir grundsätzlich Bedenken in Bezug auf die Beteiligung von privatem Kapital im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP). Wir teilen die Kritik des Bundesrechnungshofs, der privat finanzierten Autobahnbau als unwirtschaftlich ablehnt.
- Klar ist: Einen Umbau des jetzigen Systems kann es nur geben, wenn sichergestellt ist, dass spätere Privatisierungen unumstößlich ausgeschlossen werden und die öffentliche Hand ausreichend Eingriffsrechte behält. Zudem sind eine ausreichende Finanzierung aller Bundesstraßen sicherzustellen und die Interessen der Beschäftigten zu wahren.