Wie in Würde sterben?
Jeder Mensch wünscht sich nach einem erfüllten Leben einen Tod in Würde. Auch und vor allem bei Patientinnen und Patienten mit schweren, tödlich verlaufenden Krankheiten wird dieser Wunsch geäußert. Wir müssen alles tun, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Leiden so stark wie möglich gelindert und den Menschen die Angst vor dem Sterben genommen wird. Erste Eckpunkte zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland haben wir am 10. November 2014 gemeinsam vereinbart. Nun geht es an die gesetzliche Ausgestaltung dieses zentralen Vorhabens.
Ganzheitlicher Ansatz
Palliativversorgung muss die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Betroffenen in den Mittelpunkt stellen. Hierfür ist ein ganzheitlicher Ansatz notwendig, um der persönlichen Situation des Betroffenen gerecht zu werden. Die Versorgung Sterbender ist mehr als eine Frage der medizinischen Versorgung. Eine ganzheitliche Sicht auf den Betroffenen beinhaltet Angebote für Gespräche, religiöse Seelsorge, psychosoziale Unterstützung oder pflegerische Versorgung. Die Zusammenarbeit unterschiedlichster Berufe ist Bestandteil einer ganzheitlichen Palliativversorgung. Medizinern, Pflegekräften, Sozialarbeitern, Psychologen, Geistlichen oder auch Juristen muss es möglich sein, hier im Sinne der Patientinnen und Patienten zusammenzuwirken. Diese Professionen besser zu vernetzen und Schnittstellen zu überwinden, ist ein Ansatz, den wir gesetzlich stärken müssen.
Kultursensible Begleitung
In Deutschland leben etwa 16 Millionen Menschen, die einen Migrationshintergrund haben. Das sind 20 Prozent unserer gesamten Bevölkerung. Rund 1,6 Millionen von ihnen sind 65 alt Jahre oder älter. Nicht nur im Gesundheitssystem und in der Pflege muss die Kultursensibilität eine größere Rolle spielen. Auch die Versorgung Sterbender muss stärker Menschen unterschiedlicher Herkunft berücksichtigen.
Eine aktuelle Studie aus NRW zeigt auf, dass Menschen mit Migrationshintergrund in Hospizen und Palliativeinrichtungen bisher im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil schwach vertreten sind. Als Gründe hierfür werden unter anderem Sprachbarrieren, aber auch die fehlende Berücksichtigung der Bedürfnisse von Migrantinnen und Migranten genannt. Hospiz- und Palliativeinrichtungen müssen sich stärker auf diese Bevölkerungsgruppe einstellen. Hier besteht Bedarf an Schulung zu transkulturellen Themen sowie organisatorischer Veränderungen. Wir brauchen mehr Entwicklung hin zu einer kultursensiblen Begleitung und Betreuung.
Zu Hause sterben
Fast alle Menschen in Deutschland wünschen sich zu Hause zu sterben. Die wenigsten erhalten jedoch diese Möglichkeit. Mehr als 70 Prozent der Deutschen sterben im Krankenhaus. Zu Hause sterben ist nur möglich, wenn die notwendige Unterstützung hierfür bereitgestellt werden kann. Der seit 2007 geltende Rechtsanspruch auf spezialisierte ambulante Versorgung muss deshalb deutlich ausgeweitet werden. Die bisherigen Kriterien lassen viele Patientinnen und Patienten durch das Raster fallen. Viele Krankheiten begründen derzeit keinen Anspruch. Das muss sich ändern. Denn für alle Patienten, die keine spezialisierte Palliativversorgung genehmigt bekommen, ist momentan im System keine Möglichkeit der ambulanten Palliativpflege vorgesehen. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen oder sich im Krankenhaus behandeln zu lassen. Auch müssen wir sicherstellen, dass ein Hospizdienst rund um die Uhr erreichbar ist.
Ehrenamtliche und Angehörige stützen
Ehrenamtliche Arbeit ist eine entscheidende Säule der palliativen Versorgung. Die Hospizbewegung ist aus bürgerlichen Engagement entstanden. Bis heute setzt sich dieses Engagement fort: Bis zu 100.000 Menschen unterstützen hierzulande die Hospiz- und Palliativarbeit. Diese Arbeit muss stärker wertgeschätzt und unterstützt werden. Die Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss durch Weiterbildungsangebote gezielter gefördert werden. Unterstützt werden sollen zudem Projekte zur Öffentlichkeitsarbeit, um die Hospiz- und Palliativarbeit bekannter zu machen. Die Organisation der Vernetzung und Verzahnung von ambulanten und stationären Einrichtungen sowie von haupt- und ehrenamtlich Tätigen muss ebenfalls gestützt werden.
Sterbende zu begleiten, bedeutet oftmals für Angehörige eine starke Belastung. Mit dem Familienpflegezeitgesetz haben wir die Möglichkeit einer Freistellung von Angehörigen zur Sterbebegleitung gesetzlich verankert. Dies war ein wichtiger Schritt. Für Angehörige ist es wichtig, konkrete Informationen zur Situation sowie Anregungen zum Umgang mit dem erkrankten Menschen zu erhalten. Sie brauchen Beratung und Unterstützung in der Trauerarbeit und in der Sterbebegleitung. Eine stets verfügbare und adäquate ambulante palliative Unterstützung kann dazu beitragen, dass sich eine vertrauensvolle Atmosphäre einstellt, die auch bei Angehörigen zur Verbesserung der Lebensqualität führt und emotionalen Stress mindert.
In Würde sterben
In Würde sterben bedeutet einen ganzheitlichen Ansatz umzusetzen, der kultursensibel und berufsübergreifend ist, die Bedürfnisse Angehöriger adäquat berücksichtigt und ehrenamtliches Engagement unterstützt. Insbesondere der Ausbau ambulanter Versorgungs- und Unterstützungsangebote müssen deshalb im Vordergrund unserer Gesetzesinitiative stehen. Dem Wunsch in der eigenen Häuslichkeit in Würde zu sterben müssen wir gerecht werden.